Hallenordnung

Heinrich-Schneider-Halle

  1. Ohne den verantwortlichen Übungsleiter oder des Stellvertreters ist die Benutzung der Turnhalle untersagt. Der Übungsleiter ist für die reibungslose Durchführung des Trainings verantwortlich und Mut während der gesamten Benutzungszeit anwesend sein.
  2. Der Turnverein Sürth 05 e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die Benutzern oder Besuchern zugeführt werden, sowie für abhandengekommene Garderobe oder Wertgegenstände.
  3. Die Benutzer haften für alle Schäden, die an Geräten durch unsachgemäße Benutzung entstehen, am Gebäude oder Einrichtungsgegenstände.
  4. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihren Bestimmungen entsprechend sachgemäß verwendet werden, sie sind nach Gebrauch wieder in den Ursprungszustand zu setzen. Die Übungsleiter haben dafür sorge zutragen, dass alle im Gebrauch befindlichen Geräte sorgfältig und ohne Beschädigung des Bodens zu ihrem Lagerort gebracht werden.
  5. Das Betreten der Halle ist nur in Sportschuhen (abriebfeste Turnschuhe, ihn Nocken und Stollen) erlaubt. Bälle oder andere Sportgeräte, die im Freien benutzt wurden, dürfen in der Halle nicht zum Einsatz kommen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten! Ein Rauchverbot besteht für alle Räume der Heinrich-Schneider-Halle.
  6. Unnötiges Lärmen ist zu vermeiden, bei lautstarken Sportarten ist sicherzustellen, dass Fenster und Türen geschlossen sind. 
  7. Für das Heizen oder Belüften ist der Hallenwart verantwortlich, die entsprechenden Bedürfnisse sind vom Übungsleiter an den Hallenwart weiter zuleiten.
  8. Leihweise Entnahmen von Geräten ist nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
  9. Das Abstellen von Gegenständen oder Fahrrädern ist in den Nebenräumen sowie in der Halle verboten.
  10. Für die Sicherheit während des Sportbetriebs ist er Übungsleiter verantwortlich, Beschädigungen an den Sportgeräten hat er unverzüglich dem Hallenwart zu melden. Beim Verlassen der Halle sind alle Türen abzuschließen.
  11. Der Hallenwart übt im Namen des Vorstandes Hausrecht aus, seinen Anweisungen ist sofort Folge zu leisten.
  12. Die Hallenordnung ist von allen Benutzern zu beachten.
  13. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein sofortiger Hallenverweis!